Kosten der Behandlung

 

Die Kosten der Behandlung werden nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abgerechnet.


1) Sind Sie privat versichert, erstattet Ihre PKV i. d. Regel 100% der Rechnung, je nach Vertragsabschluß.


2) Die Beihilfestellen (bis auf Bremen) erstatten die GebüH-Rechnungen.


3) Private Zusatzversicherungen erstatten je nach Abschluß 50 – 100% der Rechnung.


4) Die gesetzlichen Kassen zahlen zur Zeit noch keine Heilpraktiker-Rechnungen. D.h. Sie sind bei mir Selbstzahler. Vor Behandlungsbeginn klären wir die entstehenden Kosten (meist zwischen 30 bis 60 Euro).